Aufhebungen Grabstätten ab dem 21. November 2024

22.08.2024

Sehr geehrte Damen und Herren

Gemäss § 27 des Friedhofreglements beträgt die Grabesruhe bei Erdbestattungen, Urnengräbern und Urnennischen jeweils 20 Jahre.

Wir informieren Sie hiermit, dass ab dem 21. November 2024 die Urnennischen der Urnenwand und des Urnenhügels mit Bestattungsjahr bis einschliesslich 2003 aufgehoben und durch die Einwohnergemeinde geräumt werden.

Die Angehörigen werden gebeten, dem Bestattungsamt bis spätestens 8. November 2024 schriftlich mitzuteilen, ob sie an der Abholung von Urnen interessiert sind, deren Zustand unter Umständen noch unbeschädigt ist.

Freundliche Grüsse

Bestattungsamt Wangen bei Olten

Datenschutz | Copyright 2020
Einwohnergemeinde Wangen bei Olten
Dorfstrasse 65
Postfach 35
4612 Wangen bei Olten

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