Wir verabschieden uns von Ihnen!
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab. Vergessen Sie nicht, sich nachträglich bei der neuen Wohngemeinde anzumelden (persönlich oder via eUmzug).
Gemeindegesetz
§ 3 I. Einwohnerkontrolle
1. Melde- und Hinterlegungspflicht
1 Wer in einer Einwohnergemeinde Wohnsitz oder Aufenthalt begründet, hat sich innert 14 Tagen anzumelden und seine Ausweispapiere zu hinterlegen.
§ 3 I. Einwohnerkontrolle
1. Melde- und Hinterlegungspflicht
1 Wer in einer Einwohnergemeinde Wohnsitz oder Aufenthalt begründet, hat sich innert 14 Tagen anzumelden und seine Ausweispapiere zu hinterlegen.
Folgende Unterlagen werden für die Abmeldung benötigt:
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Schweizer Staatsbürger/innen
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Ausländische Staatsbürger/ innen
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eUmzug (Onlineanmeldung)
eUmzug ist ein digitaler Service in der Schweiz, mit dem Einwohner/innen ihren Wohnsitzwechsel melden können, ohne persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Vorsprechen zu müssen.
Falls Ihre neue Wohngemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich persönlich dort innert 14 Tagen anmelden.
Bitte beachten Sie folgende Sachen:
1. eUmzug kann nur für Schweizerbürger/innen sowie EU/EFTA-Staatsangehörige mit B- und C-Ausweis ohne Einschränkung genutzt werden.
1. eUmzug kann nur für Schweizerbürger/innen sowie EU/EFTA-Staatsangehörige mit B- und C-Ausweis ohne Einschränkung genutzt werden.
2. EU/EFTA-Bürger mit L-Ausweis können den eUmzug nur für Umzüge innerhalb des Kantons oder der Gemeinde nutzen.
3. Drittstaatangehörige können den Dienst nur bei einem Umzug innerhalb des Kantons Solothurn nutzen.
Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/faq
Wegzug ins Ausland
Wegziehende Personen haben spätestens einen Monat vor dem Wegzug persönlich auf der Einwohnerkontrolle vorzusprechen. Der Wegzug ins Ausland kann nicht über den Onlinedienst eUmzug erledigt werden.

