Bitte melden Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.
eUmzug (Onlineabmeldung)
Beachten Sie, dass der eUmzug nur für Schweizerbürgerinnen und -bürger sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Drittstaatangehörige können den Dienst nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn nutzen.
Bei der Abmeldung via eUmzug (online) wird der Heimatschein von Schweizerbürgerinnen und -bürger direkt Ihnen zugestellt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gemeindegesetzes per 01. Januar 2024 entfällt im Kanton Solothurn die Hinterlegungspflicht des Heimatscheines bei der Wohngemeinde. Wir bitten Sie, sich allenfalls zu informieren, ob der Heimatschein für die Anmeldung in der neuen Wohngemeinde (ausserkantonal) benötigt wird oder nicht.
Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so
Weitere Informationen: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/faq
Falls Ihre neue Wohngemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich persönlich dort innert 14 Tagen anmelden.
Schweizerbürger bringen bei der persönlichen Abmeldung folgende Unterlagen mit:
• Pass oder Identitätskarte
• Neue Adresse
• Schriftenempfangsschein (sofern vorhanden)
• Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
• Neue Adresse
Wegzug ins Ausland
Der Wegzug ins Ausland kann nicht über den Onlinedienst eUmzug erledigt werden. Wegziehende Personen haben spätestens einen Monat vor dem Wegzug persönlich auf der Einwohnerkontrolle vorzusprechen.