Folgende Dokumente können Sie auf der Einwohnerkontrolle beziehen:
Abmeldebescheinigung
Personen, die sich ins Ausland abmelden, benötigen eine Abmeldebescheinigung, um beispielsweise die Krankenkasse kündigen zu können. Diese kann erst nach erfolgter Abmeldung auf der Einwohnerkontrolle bezogen werden. Gebühr CHF 12.–.
Adressauskunft
Die Einwohnerkontrolle gibt auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Adresse, Datum des Zu- und Wegzugs, sowie Geburtsdatum einer Einzelperson bekannt. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen. Es werden weder telefonische Auskünfte noch Auskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt. Gebühr pro Adressauskunft CHF 10.–.
Die Einwohnerkontrolle gibt auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Adresse, Datum des Zu- und Wegzugs, sowie Geburtsdatum einer Einzelperson bekannt. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen. Es werden weder telefonische Auskünfte noch Auskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt. Gebühr pro Adressauskunft CHF 10.–.
Beglaubigung
Werden nach telefonischer Vereinbarung mit dem Gemeindeschreiber ausgestellt https://wangenbo.ch/verwaltung/gemeindekanzlei/kanzlei.html. Gebühr CHF 12.–.
Heimatausweis
Der Heimatausweis dient zur Anmeldung am Ort des Wochenaufenthaltes und ist auf ein Jahr befristet. Der gesetzliche Wohnsitz und das Stimm- sowie Steuerdomizil bleiben in Wangen bei Olten. Gebühr CHF 12.–.
Der Heimatausweis dient zur Anmeldung am Ort des Wochenaufenthaltes und ist auf ein Jahr befristet. Der gesetzliche Wohnsitz und das Stimm- sowie Steuerdomizil bleiben in Wangen bei Olten. Gebühr CHF 12.–.
Lebensbescheinigung
Damit wir die Lebensbescheinigung ausstellen können, bitten wir Sie persönlich mit einem gültigen Pass oder einer gültigen Identitätskarte vorzusprechen (keine Bestellung via Mail möglich). Gebühr CHF 6.–.
Damit wir die Lebensbescheinigung ausstellen können, bitten wir Sie persönlich mit einem gültigen Pass oder einer gültigen Identitätskarte vorzusprechen (keine Bestellung via Mail möglich). Gebühr CHF 6.–.
Wohnsitzbescheinigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in Wangen bei Olten bestätigt. Gebühr CHF 6.–.
Wohnsitzbescheinigung für die Motorfahrzeugkontrolle
Wir stellen für die Motorfahrzeugkontrolle eine separate Wohnsitzbescheingung aus. Gebühr CHF 6.–.
Wir stellen für die Motorfahrzeugkontrolle eine separate Wohnsitzbescheingung aus. Gebühr CHF 6.–.
Die Dokumente können während den Schalteröffnungszeiten ohne Voranmeldung abgeholt werden.
Sie haben die Möglichkeit via E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. die gewünschten Unterlagen zu bestellen und nach erfolgtem Zahlungseingang senden wir Ihnen das Dokument per Post nach Hause.
Sie haben die Möglichkeit via E-Mail
Angaben für Zahlungsüberweisung
Die Gebühren können Sie mit dem Betreff auf unten aufgeführtes Konto überweisen. Bitte beachten Sie die Spesen CHF 1.00 und die Portokosten (A-Post CHF 1.20/B-Post CHF 1.00), bitte berechnen Sie dies zu den obenerwähnten Gebühren hinzu.
Postcheck-Konto
Nr. 46-449-8
IBAN-Nr. CH49 0900 0000 4600 0449 8
Nr. 46-449-8
IBAN-Nr. CH49 0900 0000 4600 0449 8
Die Gebühren richten sich nach unserem Gebührenreglement https://wangenbo.ch/behoerden/reglemente.html.