Wangen b. Olten

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bitte melden Sie Ihren Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen

Staatsangehörige der EU/EFTA haben nach erfolgtem Umzug das Original (Sicherheitspapier) der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für die Anpassung der Adresse einzureichen. Die Gebühr beträgt Fr. 40.- (pro volljährige Person) und Fr. 30.- (pro Kind) bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.
Staatsangehörige der EU/EFTA mit Ausländerausweis in Kreditkartenformat haben nach erfolgtem Umzug die Gebühr von Fr. 30.- (pro volljährige Person) und Fr. 20.- (pro Kind) bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.
Drittstaatangehörige haben nach erfolgtem Umzug bei der Einwohnerkontrolle die Gebühr von Fr. 30.00 (pro Person) zu bezahlen.
 

Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so

Weitere Informationen: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/faq

Persönliche Vorsprache
Schweizerbürger bringen bei der persönlichen Meldung des Umzuges folgende Unterlagen mit
• Pass oder Identitätskarte
• Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters

Ausländische Staatsbürger bringen bei der persönlichen Meldung des Umzuges folgende Unterlagen mit
• Pass oder Identitätskarte
• Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
• Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters
• Das Umschreiben des Ausländerausweises ist kostenpflichtig (kant. Gebührentarif)

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Einwohnergemeinde Wangen bei Olten
Dorfstrasse 65
Postfach 35
4612 Wangen bei Olten