Bitte melden Sie Ihren Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen.
eUmzug (Onlineumzugsmeldung)
Staatsangehörige der EU/EFTA haben nach erfolgtem Umzug das Original der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für die Anpassung der Adresse einzureichen. Staatsangehörige der EU/EFTA mit Ausländerausweis in Kreditkartenformat haben nach erfolgtem Umzug die Gebühr von Fr. 30.- (pro volljährige Person) und Fr. 20.- (pro Kind) bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.
Drittstaatangehörige haben nach erfolgtem Umzug bei der Einwohnerkontrolle die Gebühr von
CHF 30.00 (pro Person) zu bezahlen.
Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so
Weitere Informationen: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/faq
Persönliche Vorsprache
Schweizerbürger bringen bei der persönlichen Meldung des Umzuges folgende Unterlagen mit
• Pass oder Identitätskarte
• neuer Mietnachweis oder Bestätigung des Vermieters
Ausländische Staatsbürger bringen bei der persönlichen Meldung des Umzuges folgende Unterlagen mit
• Pass oder Identitätskarte
• Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
• Neuer Mietnachweis oder Bestätigung des Vermieters
• Das Umschreiben des Ausländerausweises ist kostenpflichtig (kant. Gebührentarif)